Hallo liebe Leser unseres Bloges. Hier ein Artikel zu dem aktuellen Thema unseres letzten Gruppenabend.
„Noch
entscheide ich …“ – Infotag zur rechtlichen Vorsorge bei Demenz
DGB-Haus,
Keithstraße 1-3, 10787 Berlin-Schöneberg, am Mittwoch, 10. Juni,
von 15.00 bis 19.00 Uhr
In
Würde und bei geistiger Gesundheit alt werden – das wünschen
wir uns alle. Doch leider bringen es die Alzheimer-Krankheit und
andere Demenzformen mit sich, dass der Erkrankte in seiner
Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt wird oder die Folgen seines
Handelns überhaupt nicht mehr erfassen kann. Was kann man tun?
Konkrete Antworten zu Patienten-Verfügung,
Vorsorgevollmacht,
Testierfähigkeit bei Demenz und Testamentsgestaltung erhielten die
Teilnehmer des Infotages zur rechtlichen Vorsorge bei Demenz. Dafür
standen den rund 100 Teilnehmern Kollegen und versierte Anwälte zur
Verfügung.
Diese
vier großen Themenkomplexe zur rechtlichen Vorsorge haben unsere
Experten den Teilnehmern im DGB-Haus Berlin vorgestellt: Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Kurze,
Fachanwalt für Erbrecht, stellte zwei wichtige
Instrumente zur Vorsorge vor: „Für
alle Fälle – Wichtiges zu Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht“.
Beide Dokumente können im Falle einer schweren Erkrankung von
immenser Wichtigkeit sein; nicht nur für den Erkrankten, sondern
auch für seine Angehörigen.
Ein
weiteres großes Thema bei der rechtlichen Vorsorge ist die
Errichtung eines Testaments. Was ist der Unterschied zwischen
vererben und vermachen? Warum benötige ich überhaupt ein Testament,
es gib doch die gesetzliche Erbfolge? Was kann alles mit einem
Testament geregelt werden und worauf muss ich achten? Diese und viele
weitere Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Testaments
beantwortete Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer in Ihrem Vortrag
„Vererben so wie ich
es will – Wichtiges zur Testamentsgestaltung“.
Über
die Möglichkeiten, auch schon zu Lebzeiten Gutes mit dem eigenen
Vermögen mitzugestalten, informierte Rechtsanwalt Christoph Sasse,
Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Stiftung Alzheimer
Initiative gGmbH.
Unter dem Titel
„Ihr
Engagement für die Forschung – Mehr zu Treuhandstiftung und Co“
informierte er über die Vorteile und Möglichkeiten einer Zustiftung
und weiteren Formen des dauerhaften Engagements.
Mit
dem Thema „Wer
entscheidet? – Testierfähigkeit bei Demenz“
beschäftigte sich Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer. Menschen mit
Demenz können bei fortgeschrittener Erkrankung kein rechtsgültiges
Testament mehr aufsetzen. Die Testierfähigkeit ist damit
entscheidend für die Frage, ob der eigene Wille auch über den Tod
hinaus Gültigkeit behält.
Handeln
Sie also, solange der Kopf noch mitmacht! Auch wenn Sie nicht
teilnehmen konnten, können Sie unsere kostenlosen Informationen dazu
bestellen (Bestellmöglichkeit unten auf dieser Seite). Wir bedanken
uns bei den ehrenamtlichen Referenten und allen Teilnehmern für die
spannenden Diskussionen!
Weitere
Informationen Inormationsbroschüren
Erbrecht, Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Testament