OWL WARM AND COZY

15 Juni, 2015


Hallo liebe Leser unseres Bloges. Hier ein Artikel zu dem aktuellen Thema unseres letzten Gruppenabend.

Noch entscheide ich …“ – Infotag zur rechtlichen Vorsorge bei Demenz
DGB-Haus, Keithstraße 1-3, 10787 Berlin-Schöneberg, am Mittwoch, 10. Juni, von 15.00 bis 19.00 Uhr
In Würde und bei geistiger Gesundheit alt werden  – das wünschen wir uns alle. Doch leider bringen es die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzformen mit sich, dass der Erkrankte in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt wird oder die Folgen seines Handelns überhaupt nicht mehr erfassen kann. Was kann man tun?  
Konkrete Antworten zu Patienten-Verfügung
Vorsorgevollmacht, Testierfähigkeit bei Demenz und Testamentsgestaltung erhielten die Teilnehmer des Infotages zur rechtlichen Vorsorge bei Demenz. Dafür standen den rund 100 Teilnehmern Kollegen und versierte Anwälte zur Verfügung.
Diese vier großen Themenkomplexe zur rechtlichen Vorsorge haben unsere Experten den Teilnehmern im DGB-Haus Berlin vorgestellt: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze,
 Fachanwalt für Erbrecht, stellte zwei wichtige Instrumente zur Vorsorge vor: „Für alle Fälle – Wichtiges zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“.
Beide Dokumente können im Falle einer schweren Erkrankung von immenser Wichtigkeit sein; nicht nur für den Erkrankten, sondern auch für seine Angehörigen.
Ein weiteres großes Thema bei der rechtlichen Vorsorge ist die Errichtung eines Testaments. Was ist der Unterschied zwischen vererben und vermachen? Warum benötige ich überhaupt ein Testament, es gib doch die gesetzliche Erbfolge? Was kann alles mit einem Testament geregelt werden und worauf muss ich achten? Diese und viele weitere Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Testaments beantwortete Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer in Ihrem Vortrag 
„Vererben so wie ich es will – Wichtiges zur Testamentsgestaltung“.
Über die Möglichkeiten, auch schon zu Lebzeiten Gutes mit dem eigenen Vermögen mitzugestalten, informierte Rechtsanwalt Christoph Sasse, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Stiftung Alzheimer Initiative gGmbH. 
Unter dem Titel
Ihr Engagement für die Forschung – Mehr zu Treuhandstiftung und Co“ 
informierte er über die Vorteile und Möglichkeiten einer Zustiftung und weiteren Formen des dauerhaften Engagements.
Mit dem Thema „Wer entscheidet? – Testierfähigkeit bei Demenz“ 
beschäftigte sich Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer. Menschen mit Demenz können bei fortgeschrittener Erkrankung kein rechtsgültiges Testament mehr aufsetzen. Die Testierfähigkeit ist damit entscheidend für die Frage, ob der eigene Wille auch über den Tod hinaus Gültigkeit behält.
Handeln Sie also, solange der Kopf noch mitmacht! Auch wenn Sie nicht teilnehmen konnten, können Sie unsere kostenlosen Informationen dazu bestellen (Bestellmöglichkeit unten auf dieser Seite). Wir bedanken uns bei den ehrenamtlichen Referenten und allen Teilnehmern für die spannenden Diskussionen! 
Weitere Informationen Inormationsbroschüren Erbrecht, Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Testament


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